Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Das Patientenportal

Die Kriterien nach Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) als sogenannter Fördertatbestand 2 beschriebene Patientenportal wird in einer Förderrichtlinie genauer definiert. Dabei werden entlang einer typischen Patientenreise Muss- und Kann-Kriterien in den drei Abschnitten “Aufnahmemanagement”, “Behandlungsmanagement” sowie “Entlass- und Überleitungsmanagement” definiert. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über die einzelnen Kriterien.

Digitales Aufnahmemanagement im Krankenhauszukunftsgesetz

“Das digitale Aufnahmemanagement soll Patientinnen und Patienten bereits im Vorfeld ihres Krankenhausaufenthalts entlasten. Es soll möglich werden, dass Patientinnen und Patienten online ihre notwendigen Daten selbst erfassen, aber auch (Behandlungs-)Entscheidungen in ihrer gewohnten Umgebung treffen können – abseits der Stresssituation innerhalb des Krankenhauses. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Organisation der administrativen sowie der stationären Aufnahme durch den Einsatz digitaler Dienste zu entlasten, sowie die Kommunikation zu vorgelagerten Leistungserbringern effizienter zu gestalten.”

aus “Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV, Bundesamt für Soziale Sicherung (Version 03, 03.05.2021)”

Muss-Kriterien “Digitales Aufnahmemanagement” nach Förderrichtlinie

Kann-Kriterien “Digitales Aufnahmemanagement” nach Förderrichtlinie

Digitales Behandlungsmanagement nach Krankenhauszukunftsgesetz

“Das digitale Behandlungsmanagement soll Patientinnen und Patienten im Laufe ihres stationären Aufenthaltes deutlich stärker als bisher begleiten, einbinden und in ihrem Tagesablauf unterstützen. Digitale Dienste im Rahmen des Behandlungsmanagements verfolgen hierbei unter anderem das Ziel der Erhöhung der Patientensicherheit und der Therapieadhärenz im Laufe des Aufenthaltes sowohl vor Ort in der Klinik als auch im Anschluss an die stationäre Behandlung. Ebenso wird durch eine Digitalisierung des Behandlungsmanagements eine Entlastung auf Seiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Station erreicht.”

aus “Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV, Bundesamt für Soziale Sicherung (Version 03, 03.05.2021)”

Muss-Kriterien “Digitales Behandlungsmanagement” nach Förderrichtlinie

Kann-Kriterien “Digitales Behandlungsmanagement” nach Förderrichtlinie

Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement nach Krankenhauszukunftsgesetz

“Ziel des digitalen Entlass- und Überleitungsmanagements ist sowohl die Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus im Rahmen der Organisation der Anschlussversorgung als auch die Förderung des strukturierten digitalen Datenaustausches hinsichtlich nachgelagerter Leistungserbringer.

Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung stellt eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Krankenhäuser sind daher nach § 39 Abs. 1a SGB V dazu verpflichtet, ein effektives Entlassmanagement zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung dieses zeitintensiven Prozesses der Suche nach der passenden Einrichtung oder dem passenden Dienst ist jedoch in vielen Kliniken mit erheblichen personellen Ressourcen verbunden.

Ein digitales Entlassmanagementsystem verfolgt hier das Ziel der deutlichen Reduktion des bestehenden Aufwandes. Eine bürokratiearme und frühzeitige Abstimmung zur benötigten Medikation, Therapie, häuslichen Krankenpflege, ambulanten und stationären Langzeitpflege, Rehabilitation oder auch zu Heil- und Hilfsmitteln zwischen den Krankenhäusern und in der Versorgung nachfolgenden Einrichtungen und Kostenträgern ist zwingend notwendig, um Versorgungsbrüche zu verhindern und die Patientensicherheit und Versorgungsqualität zu erhöhen.”

aus “Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV, Bundesamt für Soziale Sicherung (Version 03, 03.05.2021)”

Muss-Kriterien “Entlass- und Überleitungsmanagement” nach Förderrichtlinie

Kann-Kriterien “Entlass- und Überleitungsmanagement” nach Förderrichtlinie

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