KHTFV: Patientenportale als Transformationshebel

Patientenportale waren im Krankenhauszukunftsfonds ein eigener Fördertatbestand. Im neuen Transformationsfonds nach KHTFV sind sie kein separates Förderfeld mehr – aber in vielen Vorhaben ein entscheidender Enabler. Wer Krankenhausstrukturen neu ordnet, Leistungen konzentriert oder sektorenübergreifende Versorgung aufbaut, braucht digitale Wege für Aufnahme, Kommunikation, Behandlung und Überleitung.

Patientenportale neu denken: nicht nur KHZG-Thema, sondern Transformationsinfrastruktur

Mit der KHTFV hat sich der Fokus verschoben. Während Patientenportale im Krankenhauszukunftsfonds noch ausdrücklich als eigener Fördertatbestand ausgestaltet waren, richtet sich der Transformationsfonds auf die strukturelle Neuordnung der Krankenhauslandschaft: Konzentration, Spezialisierung, Verbundbildung, telemedizinische Netzwerke und integrierte Notfallstrukturen stehen im Zentrum.

Genau hier beginnt die neue strategische Rolle von Patientenportalen.

Denn jede echte Transformation im Krankenhaus hat nicht nur eine bauliche oder organisatorische Seite. Sie hat immer auch eine patientennahe Prozessseite:
Wie werden Patientinnen und Patienten in neue Versorgungspfade gelenkt? Wie werden Informationen vor dem Aufenthalt eingesammelt? Wie laufen Aufklärung, Einwilligung, Terminierung, Begleitung im Aufenthalt und Überleitung nach der Entlassung digital, strukturiert und medienbruchfrei?

Die BAS-Förderrichtlinie zum bisherigen Patientenportal-Tatbestand liefert dafür eine sehr präzise Blaupause: Ein förderfähiges Patientenportal umfasst digitales Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement und Entlass- bzw. Überleitungsmanagement. Dazu gehören unter anderem Online-Termine und -Anfragen, digitale Anamnese, Upload relevanter Unterlagen, Consent-Steuerung, Nachrichtenfunktionen, Behandlungskommunikation, Erinnerungen, ePA-Anbindung und strukturierter Datenaustausch mit nachgelagerten Leistungserbringern.

Mit anderen Worten: Patientenportale sind die digitale Frontend-Infrastruktur für Transformationsvorhaben.

Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten: ohne Patientenportal kaum patientenzentriert skalierbar

Besonders naheliegend ist der Nutzen von Patientenportalen bei KHTFV-Vorhaben zur standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten. Der Referentenentwurf beschreibt diese Vorhaben als Zusammenführung, Tausch, Neustrukturierung oder Leistungsverlagerung entlang der neuen Leistungsgruppen.

Sobald Leistungen an weniger Standorten gebündelt werden, steigen die Anforderungen an die digitale Patientensteuerung. Genau hier entfaltet ein Patientenportal seinen Wert:
Patientinnen und Patienten können digital an den richtigen Standort geführt, frühzeitig aufgeklärt, Unterlagen vorab bereitstellen und Termine koordiniert abstimmen. Gleichzeitig lassen sich Rückfragen, Statusinformationen und organisatorische Kommunikation deutlich effizienter abbilden. Die Förderrichtlinie nennt genau diese Funktionen als Kern eines digitalen Aufnahmemanagements.

Strategische Schlussfolgerung: Wo Leistungen konzentriert werden, wird das Patientenportal zum Bindeglied zwischen Strukturreform und tatsächlicher Nutzerführung.

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: das Patientenportal als Brücke zwischen stationär und ambulant

Sehr stark ist auch der Bezug zur KHTFV-Förderung der Umstrukturierung bestehender Krankenhausstandorte in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. In der Begründung wird ausdrücklich hervorgehoben, dass bei solchen Vorhaben ein medienbruchfreier, interoperabler und sicherer Datenaustausch sichergestellt werden muss und dass auch Kosten für digitale Infrastruktur förderfähig sein können.

Genau das ist das natürliche Einsatzfeld eines modernen Patientenportals:
Es verbindet stationäre, ambulante und nachgelagerte Prozesse aus Sicht der Patientinnen und Patienten in einer gemeinsamen digitalen Journey. Das gilt insbesondere für Terminlogik, Dokumentenaustausch, Einwilligungen, Kommunikation und Überleitung in die Anschlussversorgung.

Die BAS-Richtlinie zum Entlass- und Überleitungsmanagement beschreibt bereits Funktionen, die für solche Modelle hochrelevant sind: strukturierter Austausch mit Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, digitale Bereitstellung von Informationen und Speicherung in der elektronischen Patientenakte.

Strategische Schlussfolgerung: Wenn aus einem klassischen Krankenhausstandort eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung wird, ist das Patientenportal nicht „nice to have“, sondern oft die entscheidende Prozessschicht.

Telemedizinische Netzwerkstrukturen: ohne Portal fehlt die patientennahe Andockstelle

Die KHTFV fördert außerdem die Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern, einschließlich der Voraussetzungen für robotergestützte Telechirurgie. Die Begründung betont Interoperabilität, Informationssicherheit und die Nutzung der Telematikinfrastruktur.

Telemedizin wird aber erst dann im Alltag wirksam, wenn sie für Patientinnen und Patienten organisatorisch zugänglich wird. Ein Patientenportal kann diese Andockstelle liefern:
für die digitale Vorbereitung von Telekonsilien, die strukturierte Einholung von Einwilligungen, die Bereitstellung relevanter Dokumente und Befunde, die Terminabstimmung sowie die Kommunikation vor und nach telemedizinischen Leistungen.

Dass Portal-Funktionen bereits für Nachrichten, Uploads, Consent, Behandlungsinformation und die Einbindung patientengenerierter Daten vorgesehen sind, macht sie zu einem logischen Baustein solcher Netzwerke.

Strategische Schlussfolgerung: Telemedizinische Netzwerke brauchen nicht nur Infrastruktur zwischen Häusern, sondern auch einen digitalen Zugangspunkt für Patientinnen und Patienten. Genau diese Rolle kann das Patientenportal übernehmen.

Regionale Krankenhausverbünde: Harmonisierung braucht ein gemeinsames Frontend

Für regional begrenzte Krankenhausverbünde zum Abbau von Doppelstrukturen nennt die KHTFV ausdrücklich auch die Modernisierung oder Harmonisierung digitaler Infrastrukturen einschließlich telemedizinischer Strukturen als förderfähige Kosten.

Das ist ein starkes Signal. Denn Verbünde scheitern in der Praxis oft nicht an der strategischen Idee, sondern an uneinheitlichen Prozessen: unterschiedliche Aufnahmewege, verschiedene Kommunikationslogiken, Brüche im Entlassprozess.

Ein gemeinsames oder zumindest verbundweit harmonisiertes Patientenportal kann genau hier standardisieren:
von der Voraufnahme über die Begleitung im Aufenthalt bis zur Überleitung. Gleichzeitig verbessert es die Außenwahrnehmung des Verbunds, weil Patientinnen und Patienten nicht länger eine heterogene IT-Landschaft erleben, sondern einen konsistenten digitalen Zugang.

Strategische Schlussfolgerung: Wo digitale Infrastrukturen im Verbund harmonisiert werden, sollte das Patientenportal als gemeinsames Service- und Kommunikationsfrontend mitgedacht werden.

Integrierte Notfallstrukturen: Vorab-Information und Weiterleitung gewinnen an Bedeutung

Auch bei der Bildung integrierter Notfallstrukturen ist das Patientenportal kein Kernobjekt der Förderung, aber ein hochrelevanter Unterstützer. Die KHTFV fördert hier Umbauten, sachliche Ausstattung und Strukturen für eine effizientere Notfallversorgung.

Portal-Funktionen können diese Vorhaben ergänzen, etwa durch digitale Vorabinformationen, strukturiertes Einreichen relevanter Unterlagen, die Weiterleitung an passende Kontaktpunkte oder vorbereitende Kommunikation bei planbaren Notfall- und Akutfällen. Die BAS-Richtlinie zeigt, dass Portale organisatorische Prozesse vor dem Aufenthalt und im Behandlungskontext digital abbilden können.

Strategische Schlussfolgerung: Das Patientenportal ersetzt keine Notfallstruktur, kann aber ihre Prozessqualität deutlich verbessern.

Wo die Relevanz geringer, aber trotzdem vorhanden ist

Bei der Bildung von Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen ist der Fit ebenfalls vorhanden, vor allem wegen der Anforderungen an Dokumentation, Interoperabilität und koordinierte Patientenwege. Die Begründung nennt explizit notwendige digitale Anwendungen und interoperable Datenübernahme.

Bei zusätzlichen Ausbildungskapazitäten ist der Bezug eher indirekt: Hier können Portal- und Prozessdigitalisierung Teil eines modernen Versorgungskonzepts sein, der Fördertatbestand selbst zielt aber auf Ausbildungskapazitäten.

Am schwächsten ist die Nähe bei reinen Schließungsvorhaben. Dort kann ein Patientenportal zwar Kommunikation, Umsteuerung und Information während des Übergangs unterstützen, ist aber nicht der eigentliche Förderkern.

Fazit: Patientenportale werden vom Fördertatbestand zum Transformations-Enabler

Die eigentliche Verschiebung ist strategisch hochinteressant:
Im KHZG waren Patientenportale selbst das Förderobjekt. In der KHTFV werden sie zunehmend zum Enabler für größere Strukturvorhaben.

Gerade deshalb sollten Krankenhäuser, Verbünde und Länder Patientenportale jetzt nicht als „abgehaktes Digitalprojekt“ betrachten. Sie sind die Ebene, auf der Transformation für Patientinnen und Patienten überhaupt sichtbar, nutzbar und akzeptierbar wird.

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Patientenportale als strategischer Hebel im Zuweisermarketing